Die Urlaubs- und Verhinderungspflege

alles auf einen Blick!


QUS 1.1.6 Informationsschreiben über die stundenweise Betreuung durch Ihren Pflegedienst Stundenweise Ersatzpflege nach § 39 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

Sehr geehrte pflegende Angehörige,

Sie kümmern sich als pflegende Angehörige täglich aufopferungsvoll um die Pflege und die Betreuung Ihres Angehörigen. Doch waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig keine Vertretung für sich organisieren konnten?

Oder möchten Sie wieder einmal ein paar Stunden Zeit für sich haben und beispielsweise gern

  • zum Friseur oder Massage gehen?
  • Bekannte treffen?
  • kulturelle Veranstaltungen besuchen?
  • oder Ihrem Hobby nachgehen?

Dann sollten Sie wissen, dass die Pflegeversicherung für solche Fälle die stundenweise Verhinderungspflege vorgesehen hat. Mit der Verhinderungspflege können Sie sich als pflegender Angehöriger notwendige Freiräume schaffen, um Kraft zu schöpfen und Ihre persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Wenn Sie die stundenweise Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden pro Tag nutzen, können Sie pro Jahr 1612 € von der Pflegekasse beanspruchen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.

 

Wir kümmern uns, wenn Sie nicht da sind! 

Damit Sie einmal ausspannen können, haben Sie die Möglichkeit, bei uns stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Denn unsere qualifizierten Pflege- und Betreuungskräfte kümmern sich um Ihren Angehörigen und übernehmen für Sie:

  • die allgemeine Beaufsichtigung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen, wenn Sie nicht vor Ort sind,
  • notwendige Hilfen wie z. B. Begleitung bei Spaziergängen, Vorlesen, Essen zubereiten usw.

Die stundenweise Verhinderungspflege können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Dabei werden die Kosten nach Antragstellung von der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zusätzlich übernommen und reduzieren nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes!


Bei Interesse und Rückfragen sowie für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung


 
 
 
 
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