Leistungen der Krankenkasse

Denken Sie nicht, private häusliche Krankenpflege kann ich mir nicht leisten... 


Fast immer kann die häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet werden und wird dann von Ihrer Krankenkasse beglichen.

Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden :  ( §37  SGB V )


Grund- und Behandlungspflege §37,1  SGB V

  • ... wenn Krankenhauspflege geboten, aber  nicht durchführbar ist
  • ... wenn Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird
  • ... wenn Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann
  • ... bis zu 28 Tagen je Krankheitsfall 

 

 

Medizinische Behandlungspflege §37,2 SGB V

... wenn die ärztliche Behandlung dadurch gesichert wird

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann...

Haushaltshilfe / Familienpflege §38 SGB V

Voraussetzung: mind. 1 Kind das unter 12 Jahren oder behindert oder hilfebedürftig ist...

Sprechen Sie mit uns oder Ihrem Arzt, wir beraten Sie gerne....



Ihr persönlicher Ansprechpartner
in Sachen Pflege und Kassenleistung




     
Frau Andrea Scharein 
 Pflegedienstleitung
  






    
Herr Marcel Scharein
    Inhaber 






            


 
 
 
 
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