Fast immer kann die häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet werden und wird dann von Ihrer Krankenkasse beglichen.
Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden : ( §37 SGB V )
... wenn die ärztliche Behandlung dadurch gesichert wird
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann...
Voraussetzung: mind. 1 Kind das unter 12 Jahren oder behindert oder hilfebedürftig ist...
Sprechen Sie mit uns oder Ihrem Arzt, wir beraten Sie gerne....
Frau Melanie Dierks (Pflegedienstleitung)